Weitere Entscheidungen unten: FG Düsseldorf, 18.04.2018 | VG Koblenz

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW   

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https://dejure.org/2016,20910
VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW (https://dejure.org/2016,20910)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW (https://dejure.org/2016,20910)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 4 K 123/16.NW (https://dejure.org/2016,20910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 KTagStG RP, § 13 Abs 1 KTagStG RP, § 13 Abs 1 S 2 KTagStG RP, § 90 SGB 8, § 90 Abs 1 SGB 8
    (Keine) Kita-Beitragsreduzierung bei Schließung der Kita wegen Streiks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Beitragsrückerstattung bei Kita-Streik

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kita-Streik - Muss trotzdem der volle Kita-Beitrag bezahlt werden?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kita-Beitrag trotz Streik

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Beitragsrückerstattung bei Kita-Streik

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren bei Kita-Streik

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung bei Kita-Streik - Beitragssatzung darf Ausschluss einer Beitragsrückerstattung bei streikbedingter Kitaschließung vorsehen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 12 A 1426/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    Zwar handelt es sich bei den Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII, zu denen sowohl der Eltern- als auch der Verpflegungskostenbeitrag gehören, nicht um Beiträge im klassischen abgabenrechtlichen Sinn, die dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung unabhängig davon dienen, ob die Einrichtung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 - und vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, jeweils juris).

    Zwar sind die Kita-Beiträge nach § 90 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB VIII als Beiträge sui generis nur begrenzt dem abgabenrechtlichen Äquivalenzprinzip unterworfen; allerdings darf auch ein solcher Beitrag nicht im groben Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen (OVG RP a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, juris).

    Nur in extremen Ausnahmefällen vermögen Leistungsstörungen wie hier durch vorübergehenden Betreuungsausfall in der Kita infolge eines Streiks das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung als nicht mehr äquivalent erscheinen lassen (OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 7 A 10431/09

    Für Mittagessen im Kindergarten kann Pauschale erhoben werden

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    KitaG wahr, wofür nach § 13 Abs. 1 S. 1, 2 und Abs. 4 KitaG sowohl ein Elternbeitrag als auch ein Verpflegungskostenbeitrag, der ebenfalls von der Grundlage des § 90 Abs. 1 SGB VIII erfasst ist, erhoben wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 - 7 A 10431/09.OVG -, juris).

    Zwar handelt es sich bei den Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII, zu denen sowohl der Eltern- als auch der Verpflegungskostenbeitrag gehören, nicht um Beiträge im klassischen abgabenrechtlichen Sinn, die dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung unabhängig davon dienen, ob die Einrichtung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 - und vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 12 A 2184/03

    Zum Elternbeitrag für die Über-Mittag-Betreuung in Kindertageseinrichtungen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    Zwar handelt es sich bei den Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII, zu denen sowohl der Eltern- als auch der Verpflegungskostenbeitrag gehören, nicht um Beiträge im klassischen abgabenrechtlichen Sinn, die dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung unabhängig davon dienen, ob die Einrichtung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird (OVG RP, Urteil vom 21. September 2009 a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 - und vom 5. September 2012 - 12 A 1426/12 -, jeweils juris).
  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2010 - 7 K 4085/09

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 123/16
    Sie muss es aber nicht aus Gründen der Gleichbehandlung, weil andere Kommunen dies so beschlossen haben (so im Ergebnis auch VG Frankfurt, Urteil vom 18. März 2010 - 7 K 4085/09.F -, BeckRS 2015, 49471).
  • VG Köln, 08.12.2016 - 19 K 4628/15

    Anteilige Erstattung des Beitrags für eine Kindertagesstätte aufgrund mehrerer

    vgl. VG Neustadt, Urteil vom 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -, juris.

    vgl. VG Neustadt, Urteil vom 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -, juris; vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2010 - 7 K 4085/09.F -, juris.

  • VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14

    Kinderhort - Erstattung des Elternbeitrags wegen Streiks

    Die Beklagte beruft sich auf Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 21.09.2009 - 7 A 10431/09 -), des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 30.09.2005 - 21 A 2184/03 -) und des VG Neustadt/Weinstraße (Urt. v. 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -).

    Deshalb ist die Arbeitgeberseite in ihrer Fähigkeit, einen wirksamen Arbeitskampf zu führen, nicht durch die Beitragsregelungen der Beklagten beeinträchtigt (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 14.07.2016 - 4 K 123/16.NW -, juris Rn. 34).

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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16 VK   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23844
FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16 VK (https://dejure.org/2018,23844)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2018 - 4 K 123/16 VK (https://dejure.org/2018,23844)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK (https://dejure.org/2018,23844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KaffeeStG § 17 Abs. 2 S. 1
    Festsetzung von Kaffeesteuer aufgrund des mittelbaren Besitzes von Röstkaffee in Form von Kaffeepads

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besitzbegriff im KaffeeStG richtet sich nach den Begrifflichkeiten der harmonisierten Verbrauchssteuern

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schuldner der Kaffeesteuer: Besitzbegriff des § 17 Abs. 2 Satz 3 KaffeeStG - Nichtanwendbarkeit der nationalen Regelungen über die Besitzdienerschaft - Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu den harmonisierten Verbrauchsteuern

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16
    Dass die im nationalen Zivilrecht verankerten Regelungen, wie z.B. Regelungen über die Besitzdienerschaft, wegen der unterschiedlichen Zweckrichtungen der jeweiligen Gesetze nicht zur Auslegung von Bestimmungen der harmonisierten Verbrauchsteuern herangezogen werden können, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH- (vgl. BFH, Urteil vom 10.10.2007 - VII R 49/06, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ- 2008, 85; Beschluss vom 21.10.2015 - VII B 39/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2016, 230).
  • BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15

    Kein Rückgriff auf Bestimmungen des nationalen Sachenrechts bei autonomer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16
    Dass die im nationalen Zivilrecht verankerten Regelungen, wie z.B. Regelungen über die Besitzdienerschaft, wegen der unterschiedlichen Zweckrichtungen der jeweiligen Gesetze nicht zur Auslegung von Bestimmungen der harmonisierten Verbrauchsteuern herangezogen werden können, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH- (vgl. BFH, Urteil vom 10.10.2007 - VII R 49/06, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ- 2008, 85; Beschluss vom 21.10.2015 - VII B 39/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2016, 230).
  • FG Düsseldorf, 14.05.2012 - 4 V 1237/12
    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16
    Der Senat überträgt diese zu den harmonisierten Verbrauchsteuern ergangene Rechtsprechung des BFH jedoch auf die Kaffeesteuer [so bereits im Beschluss des Senats vom 14. Mai 2012 im Verfahren 4 V 1237/12 A (VK)].
  • FG München, 15.09.2023 - 14 K 2480/22

    Kaffeesteuer

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass der nationale Gesetzgeber abweichende Grundsätze für das nicht harmonisierte Kaffeesteuerrecht aufgestellt hätte (vgl. zur Übertragbarkeit FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40, Rn. 17).

    Soweit er insoweit als Besitzdiener nach § 855 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) selbst keinerlei Besitz hat, sondern dieser dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, hat diese Rechtsfigur nach der zu den harmonisierten Verbrauchsteuern ergangenen Rechtsprechung für die Bestimmung des Verbrauchsteuerschuldners jedoch keine Bedeutung (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40, Rn. 15 ff).

  • FG München, 25.05.2023 - 14 K 981/22

    Versender, Besitzer oder Verwender des Kaffees Steuerschuldner nach dem

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass der nationale Gesetzgeber abweichende Grundsätze für das nicht harmonisierte Kaffeesteuerrecht aufgestellt hätte (vgl. zur Übertragbarkeit FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40 , Rn. 17).

    Soweit er insoweit als Besitzdiener nach § 855 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) selbst keinerlei Besitz hat, sondern dieser dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, hat diese Rechtsfigur nach der zu den harmonisierten Verbrauchsteuern ergangenen Rechtsprechung für die Bestimmung des Verbrauchsteuerschuldners jedoch keine Bedeutung (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40 , Rn. 15 ff).

  • FG Düsseldorf, 29.09.2023 - 4 V 1068/23

    Steuerentstehung durch Inbesitzhalten von Tabakwaren: Erwerb von Substituten für

    Nach der Rechtsprechung des BFH, die der Senat auf die nicht harmonisierten Steuern überträgt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40-41), geht es bei der Bestimmung des (verbrauchsteuerrechtlichen) Abgabenschuldners nach dem Unionsrecht, das keine Regelungen zur Feststellung des Besitzers enthält, darum, denjenigen in Anspruch nehmen zu können, in dessen unmittelbarer Obhut sich eine Ware befindet und der deshalb anhand objektiver Umstände relativ leicht ausgemacht und zur steuerrechtlichen Verantwortung gezogen werden kann.
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Rechtsprechung
   VG Koblenz - 4 K 47/16   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,77197
VG Koblenz - 4 K 47/16 (https://dejure.org/9999,77197)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Stuttgart, 22.07.2016 - A 2 K 2113/16

    Eilantrag gegen die Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 Abs. 1 AufenthG

    Abgelehnte Asylbewerber werden durch das angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot vor der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids mithin noch nicht beschwert (VG Münster, Beschluss vom 20.01.2016 - 4 L 39/16.A -, juris Rn. 13; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2016 - AN 4 S 16.30141 -, juris Rn. 11; VG Stuttgart, Beschluss vom 16.03.2016 - A 4 K 155/16 -, Beschluss vom 22.04.2016 - A 8 K 1564/16 -, jeweils nicht veröffentlicht).
  • LG Görlitz, 18.06.2020 - 5 T 57/20

    Wie muss die Bietsicherheit vorliegen?

    So sei diese von der Rechtsanwältin Ba... bereits am 29.01.2020 vorsorglich darauf hingewiesen worden, dass für die Zuschlagbeschwerden in den Verfahren beim AG Görlitz zu den Az. 4 K 118/16 bis 4 K 120/16 die 14-Tage-Frist beginnend mit dem 03.02.2020 zu notieren sei.
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